Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Schlossfestspiele Zwingenberg am Neckar
1 Vorbemerkung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtliche Beziehung zwischen den Besuchern der Schlossfestspiele und dem Veranstalter „Schlossfestspiele Zwingenberg am Neckar e.V.“. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte werden die ‚Allgemeinen Geschäftsbedingungen‘ anerkannt. Erfüllungsort ist 69439 Zwingenberg, Gerichtsstand für beide Partner ist 74821 Mosbach.
2 Spielplan, Programmänderungen
Der Spielplan mit den Anfangszeiten wird durch Aushang und Publikation der Zwingenberger Schlossfestspiele veröffentlicht. Angaben in der Presse haben keinen bindenden Charakter.
Unwesentliche Programmänderungen oder Besetzungsänderungen sowie die Verlegung des Veranstaltungsortes berechtigen nicht zu Rückgabe oder Umtausch gekaufter Karten.
3 Eintrittspreise
Die Eintrittspreise, Ermäßigungen und Bearbeitungsgebühren sind durch Preisankündigungen (Programm und Homepage) für die jeweilige Spielzeit festgelegt und gelten mit der Bestellung als rechtsgültig vereinbart.
4 Kartenbestellungen, Zahlungsbedingungen, Zustellung
Kartenbestellungen können schriftlich, telefonisch, per Email oder an den Kartenverkaufsstellen erfolgen. Jede Kartenbestellung ist unmittelbar nach der Bestätigung verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der bestellten Eintrittskarten.
Bei Bestellungen werden die Plätze bestmöglich entsprechend der Reihenfolge des Eingangs der Bestellung ausgewählt. Ein Anspruch auf Bearbeitung in der Reihenfolge des Eingangs besteht nicht.
Besondere Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Sollte der gewünschte Aufführungstag bzw. die gewünschte Preisgruppe vergeben sein, wird dies dem Besteller mitgeteilt.
Kartenbestellungen sind nur durch Bezahlung per Barzahlung oder mittels Lastschriftverfahren möglich.
Kommt die Einlösung einer Lastschrift aus Gründen, die beim Kunden liegen, nicht zu Stande, so gehen die entstehenden Kosten zu Lasten des Kunden. Die Rechnungssumme nebst Kosten ist dann sofort zur Zahlung fällig.
Bei Gruppenbestellungen ab 25 Personen kann die Bezahlung nach Rechnungsstellung erfolgen.
Rechnungen sind sofort und ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
Die Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Veranstalters. Nach Eingang der Zahlung werden die Karten direkt an die angegebene Adresse versendet.
Bei kurzfristigen Bestellungen wird der Kartenpreis abgebucht und die Karten werden an der Tages-/Abendkasse hinterlegt.
Reservierte Karten für die Tages- bzw. Abendkasse sollten bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abgeholt sein – noch nicht bezahlte Reservierungen verfallen zu diesem Zeitpunkt.
5 Ermäßigungen
Die Schlossfestspiele Zwingenberg gewähren folgende Ermäßigungen
Gruppenermäßigung ab 25Personen eine Freikarte (Schulen auf Anfrage)
Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 50% Ermäßigung.
Schwerbehinderte (ab 70% GdB) 20% Ermäßigung
Achtung: Aus technischen Gründen ist die Anzahl der Rollstuhlplätze begrenzt. Nur bei vorheriger Anmeldung kann ein Platz garantiert werden.
Beim Kinderprogramm greifen nur Gruppenermäßigungen.
Ermäßigungen sind nicht kombinierbar.
Nach dem Erwerb der Eintrittskarten wird keine nachträgliche Ermäßigung gewährt. Ermäßigte Karten sind nicht übertragbar.
Die Erfüllung der Voraussetzungen für die Ermäßigung ist beim Kauf, spätestens aber am Tag der Vorstellung am Einlass nachzuweisen (z.B. amtlicher Berechtigungsausweis). Ohne Ermäßigungsnachweis berechtigen die Karten nicht zum Einlass, können aber an der Theaterkasse umgewandelt werden.
6 Rückgabe, Umtausch, Kartenverlust
Beim Verkauf von Eintrittskarten für eine Konzert-, Opern-, Musical-, Theater-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltung liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des §312b Abs. 3 Nr. 6 BGB vor. Eine Rücknahme übersandter/verkaufter Karten ist daher grundsätzlich nicht möglich.
Rückgabe aus Gruppenreservierungen sind nur bis 6 Wochen vor dem Vorstellungstermin und geschlossen möglich. Wird durch die Rückgabe von Eintrittskarten die für eine Ermäßigung erforderliche Mindestabnahme unterschritten, entfällt die Ermäßigung.
Ein Umtausch ist nur gegen gleichwertige Karten einer Veranstaltungsart der aktuellen Spielzeit und gegen eine Bearbeitungsgebühr von 6,- € möglich und erfolgt nur gegen Vorlage der gekauften Eintrittskarten.
Ersatzkarten für verlorene Eintrittskarten können nur ausgestellt werden, wenn Tag, Reihe und Platznummer nachgewiesen werden können.
Hierfür wird eine Gebühr in Höhe der Bearbeitungsgebühr erhoben.
Auch bei Ausstellung von Ersatzkarten behalten die Original-Eintrittskarten ihre Gültigkeit und bei Vorlage den vorrangigen Platzanspruch.
Für Karten von Vorstellungen mit freier Platzwahl kann kein Ersatz ausgestellt werden.
Für verfallene Karten (nicht besuchte Vorstellungen) kann kein Ersatz gewährt werden.
7 Gutscheine
Bei (Geschenk-)Gutscheinen ist eine Bargeld-Rückerstattung nicht möglich.
Gutscheine sind nicht auf die nächste Spielzeit übertragbar.
8 Beanstandungen, Reklamationen
Postversand/Kartenvorverkauf: Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Zustellung der Eintrittskarten müssen unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach Zustellung schriftlich oder telefonisch angezeigt sein. Bei nicht rechtzeitiger Reklamation gilt die Sendung als angenommen.
Theaterkasse/Abendkasse: Die Festspielbesucher werden gebeten, die erhaltenen Karten sowie das Rückgeld sofort zu prüfen. Reklamationen sind nach dem Verlassen der Theaterkasse nicht mehr möglich.
9 Einlass
Der Einlass ist ca. 30 Minuten vor Aufführungsbeginn. Zuschauer, die nach Beginn der Aufführung kommen, haben keinen Anspruch auf Einlass. Es kann in diesem Fall nur bei einer Veranstaltungspause oder in einem künstlerisch geeigneten Moment Einlass gewährt werden. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
10 Weitergabe von Eintrittskarten
Der öffentliche und gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist unzulässig. Dies gilt nicht für Vertragspartner der Schlossfestspiele Zwingenberg, deren Geschäftsbetrieb den Verkauf von Eintrittskarten umfasst.
11 Bild- und/oder Tonaufzeichnungen
Das Herstellen von Bild- und/oder Tonaufzeichnungen, insbesondere Film-, Videoaufnahmen oder Fotografieren bei den Veranstaltungen ist grundsätzlich untersagt bzw. bedarf einer besonderen Genehmigung durch die Schlossfestspiele Zwingenberg.
Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen gemacht werden, erklärt sich der Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass er evtl. in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.
12 Witterungsbedingte Verlegung oder Abbruch der Veranstaltung
Die Festspielleitung behält sich vor, bei schlechter Witterung den Beginn der Aufführung zu verschieben, die Aufführung zu unterbrechen oder – vor Aufführungsbeginn – die Veranstaltung in die Ausweichspielstätte (Stadthalle Eberbach) zu verlegen.
Die Verlegung des Veranstaltungsortes berechtigt nicht zu Rückgabe oder Umtausch gekaufter Karten.
Muss die Festspielleitung eine begonnene Aufführung abbrechen, besteht – wie bei Freilichtaufführungen üblich – kein Ersatzanspruch.
13 Hausrecht
Während der Vorstellung darf nicht geraucht oder ein Regenschirm aufgespannt werden.
Mobiltelefone und andere akustische Signalgeber sollten vor der Veranstaltung stumm- oder ausgeschaltet werden.
Es ist nicht zulässig einen anderen als den auf der Karte angegebenen Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag nacherhoben oder der Besucher aus der Vorstellung verwiesen werden.
Den Anweisungen des Hauspersonals ist Folge zu leisten, dies gilt besonders bei Gefahrsituationen.
Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn berechtigter Anlass zu der Annahme besteht, dass in erheblicher Weise bzw. wiederholt gegen diese AGB verstoßen wird und/oder wenn Anlass zu der Befürchtung besteht, dass der Betroffene den Vorstellungsablauf oder den allgemeinen Geschäftsbetrieb stören oder andere Besucher belästigen wird.
14 Haftung
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche („Schadensersatz“) gegen die Schlossfestspiele Zwingenberg sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, die Schlossfestspiele Zwingenberg, ihre Vertreter oder Erfüllungsgehilfen hätten vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
15 Datenschutz
Die aktuelle Datenschutzerklärung ist Bestandteil dieser AGB.16 Sonstiges
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
Diese AGB sind in den Geschäfts- und Veranstaltungsräumen der Schlossfestspiele Zwingenberg einzusehen.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden sie zugestellt.
Diese AGB treten am 1. November 2012 in Kraft. Gleichzeitig treten alle bisher geltenden AGB außer Kraft.
Zwingenberg, 1.11.2012



