Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schlossfestspiele Zwingenberg am Neckar.

1. Vorbemerkung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtliche Beziehung zwischen den Besuchern der Schlossfestspiele und dem Veranstalter „Schlossfestspiele Zwingenberg am Neckar e.V.“. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte werden die ‚Allgemeinen Geschäftsbedingungen‘ anerkannt. Erfüllungsort ist 69439 Zwingenberg, Gerichtsstand für beide Partner ist 74821 Mosbach.

2. Spielplan, Programmänderungen

Der Spielplan mit den Anfangszeiten wird durch Aushang und Publikation der Zwingenberger Schlossfestspiele veröffentlicht. Angaben in der Presse haben keinen bindenden Charakter. Unwesentliche Programmänderungen oder Besetzungsänderungen sowie die Verlegung des Veranstaltungsortes berechtigen nicht zu Rückgabe oder Umtausch gekaufter Karten.

Hierzu verweisen wir ausdrücklich auf das zusätzliche, durch die Pandemie mit dem Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) bedingte CoViD19-Präventionskonzept und Sicherheitsregeln.

3. Eintrittspreise

Die Eintrittspreise, Ermäßigungen und Bearbeitungsgebühren sind durch Preisankündigungen (Programm und Homepage) für die jeweilige Spielzeit festgelegt und gelten mit der Bestellung als rechtsgültig vereinbart.

Ermäßigungen sind im Online-Bestellverfahren nicht automatisch möglich. Der Ermäßigungsgrund sollte in diesem Fall im Mitteilungsfeld genannt werden und als Zahlungsart ist das Lastschriftverfahren empfohlen. Ermäßigungen werden nicht nachträglich gewährt.

Alle Preise sind mehrwertsteuerfrei.

4. Kartenbestellungen, Zustellung

Kartenbestellungen können schriftlich, telefonisch, per Email oder an den Kartenverkaufsstellen erfolgen. Jede Kartenbestellung ist unmittelbar nach der Bestätigung verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der bestellten Eintrittskarten.

Bei Bestellungen werden die Plätze bestmöglich entsprechend der Reihenfolge des Eingangs der Bestellung ausgewählt. Ein Anspruch auf Bearbeitung in der Reihenfolge des Eingangs besteht nicht.

Besondere Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Sollte der gewünschte Aufführungstag bzw. die gewünschte Preisgruppe vergeben sein, wird dies dem Besteller mitgeteilt.

Aus technischen und Sicherheitsgründen ist die Anzahl der Möglichkeiten für Rollstuhlfahrerplätze begrenzt. Die Anmeldung von Rollstuhlfahrerplätzen muss bei der Kartenbestellung erfolgen. Ein Zutritt zum Tribünenbereich ist – auch mit Sitzplatzkarten – Rollstuhlfahrern nicht möglich.

Die Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Veranstalters. Nach Eingang der Zahlung werden die Karten direkt an die angegebene Adresse versendet.

Bei kurzfristigen Bestellungen werden die Karten an der Theaterkasse vor dem Schloss hinterlegt. Reservierte Karten für die Theaterkasse sollten bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abgeholt sein – noch nicht bezahlte Reservierungen verfallen zu diesem Zeitpunkt.

Zur Personalisierung der Eintrittskarten siehe Punkt 17 dieser AGB.

Der Internet-Vorverkauf für eine Vorstellung endet mittags um 12 Uhr am Vorstellungstag, bzw. Freitag 12 Uhr für alle Wochenendvorstellungen.

5. Zahlungsbedingungen und Fristen

Für die einfache und sichere Bezahlung Ihrer Bestellung im Internet stehen Ihnen die folgenden Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:

Paypal

Mit Paypal stehen Ihnen mehrere Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung: Paypal, Kreditkarte, giropay und Sofort.

Um mit Paypal zu zahlen ist ein PayPal-Konto notwendig. Die Belastung des entsprechenden Kontos erfolgt mit Bestellannahme. Wenn Sie sich bei der Bestellung für die Zahlung über PayPal entscheiden, versenden wir die Karten sofort bzw. einen Werktag nach Bestellungs- und Zahlungseingang.

SEPA Lastschrift

Bei schriftlichen und Internet-Bestellungen erteilen Sie uns durch die Angabe Ihrer Bankdaten (IBAN und BIC) eine Genehmigung zur Durchführung des Sepa-Basis-Lastschriftverfahrens.

Dieses Lastschriftmandat wird gekennzeichnet durch
a) die Mandatsreferenz (= Ihre Kundennummer) und
b) unsere Gläubiger-ID: DE89ZZZ00000410908

die von uns bei allen Lastschriften angegeben werden.

Die Lastschriften werden innerhalb von 2 Tagen nach Eingang der Bestellung bei unserer Bank eingereicht. Bitte sorgen Sie für ausreichende Deckung des angegebenen Kontos. Nach Gutschrift auf dem Konto der Schlossfestspiele werden die Karten an die angegebene Lieferanschrift versendet. Dieser Vorgang kann bis zu 8 Tage nach der Bestellung dauern.

Kommt die Einlösung einer Lastschrift aus Gründen, die beim Kunden liegen, nicht zu Stande, so gehen die entstehenden Kosten zu Lasten des Kunden. Die Rechnungssumme nebst Kosten ist dann sofort zur Zahlung fällig.

Vorkasse

Bitte überweisen Sie Ihren Rechnungsbetrag innerhalb von 3 Tagen auf eines unserer beiden Konten:

Sparkasse Neckartal-Odenwald
BIC SOLADES1MOS | IBAN DE50 6745 0048 0003 0783 67

Volksbank eG Mosbach
BIC GENODE61MOS | IBAN DE89 6746 0041 0002 2713 03

Rechnung: Bei Gruppenbestellungen ab 20 Personen kann die Bezahlung nach Rechnungsstellung erfolgen. Rechnungen sind sofort und ohne jeden Abzug fällig.

PayPal: Hierzu ist lediglich ein PayPal-Konto notwendig. Die Belastung des entsprechenden Kontos erfolgt mit Bestellannahme. Wenn Sie sich bei der Bestellung für die Zahlung über PayPal entscheiden, versenden wir die Karten sofort bzw. einen Werktag nach Bestellungs- und Zahlungseingang.

Rechnung: Bei Gruppenbestellungen ab 20 Personen kann die Bezahlung nach Rechnungsstellung erfolgen. Rechnungen sind sofort und ohne jeden Abzug fällig.

6. Rückgabe, Umtausch, Kartenverlust

Beim Verkauf von Eintrittskarten für eine Konzert-, Opern-, Musical-, Theater-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltung liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des §312b Abs. 3 Nr. 6 BGB vor. Eine Rücknahme übersandter/verkaufter  Karten ist daher grundsätzlich nicht möglich.

Rückgabe aus Gruppenreservierungen sind nur bis 6 Wochen vor dem Vorstellungstermin und geschlossen möglich. Wird durch die Rückgabe von Eintrittskarten die für eine Ermäßigung erforderliche Mindestabnahme unterschritten, entfällt die Ermäßigung.

Ein Umtausch ist nur bis 14 Tage vor der Veranstaltung gegen gleichwertige Karten einer Veranstaltungsart der aktuellen Spielzeit und gegen eine Bearbeitungsgebühr von 6,- € möglich und erfolgt nur gegen Vorlage der gekauften Eintrittskarten.

Ersatzkarten für verlorene Eintrittskarten können nur ausgestellt werden, wenn Tag, Reihe und Platznummer nachgewiesen werden können.
Hierfür wird eine Gebühr in Höhe der Bearbeitungsgebühr erhoben.

Auch bei Ausstellung von Ersatzkarten behalten die Original-Eintrittskarten ihre Gültigkeit und bei Vorlage den vorrangigen Platzanspruch.

Für Karten von Vorstellungen  mit freier Platzwahl kann kein Ersatz ausgestellt werden.

Für verfallene Karten (nicht besuchte Vorstellungen) kann kein Ersatz gewährt werden.

Ergänzend verweisen wir ausdrücklich auf den Abs. 14, der die Absage einer Vorstellung oder der Veranstaltung wegen höherer Gewalt regelt.

Hinweis: Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über den externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu erreichen.

Beim Verkauf von Eintrittskarten für eine Konzert-, Opern-, Musical-, Theater-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltung liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des §312b Abs. 3 Nr. 6 BGB vor. Eine Rücknahme übersandter/verkaufter  Karten ist daher grundsätzlich nicht möglich.

Rückgabe aus Gruppenreservierungen sind nur bis 6 Wochen vor dem Vorstellungstermin und geschlossen möglich. Wird durch die Rückgabe von Eintrittskarten die für eine Ermäßigung erforderliche Mindestabnahme unterschritten, entfällt die Ermäßigung.

Ein Umtausch ist nur bis 14 Tage vor der Veranstaltung gegen gleichwertige Karten einer Veranstaltungsart der aktuellen Spielzeit und gegen eine Bearbeitungsgebühr von 6,- € möglich und erfolgt nur gegen Vorlage der gekauften Eintrittskarten.

Ersatzkarten für verlorene Eintrittskarten können nur ausgestellt werden, wenn Tag, Reihe und Platznummer nachgewiesen werden können.
Hierfür wird eine Gebühr in Höhe der Bearbeitungsgebühr erhoben.

Auch bei Ausstellung von Ersatzkarten behalten die Original-Eintrittskarten ihre Gültigkeit und bei Vorlage den vorrangigen Platzanspruch.

Für Karten von Vorstellungen  mit freier Platzwahl kann kein Ersatz ausgestellt werden.

Für verfallene Karten (nicht besuchte Vorstellungen) kann kein Ersatz gewährt werden.

Ergänzend verweisen wir ausdrücklich auf den Abs. 14, der die Absage einer Vorstellung oder der Veranstaltung wegen höherer Gewalt regelt.

Hinweis: Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über den externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu erreichen.

7. Gutscheine

Bei (Geschenk-)Gutscheinen ist eine Bargeld-Rückerstattung nicht möglich.

8. Beanstandungen, Reklamationen

Postversand/Kartenvorverkauf: Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Zustellung der Eintrittskarten müssen unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach Zustellung schriftlich oder telefonisch angezeigt sein.  Bei nicht rechtzeitiger Reklamation gilt die Sendung als angenommen.

Theaterkasse/Abendkasse: Die Festspielbesucher werden gebeten, die erhaltenen Karten sowie das Rückgeld  sofort zu prüfen. Reklamationen sind nach dem Verlassen der Theaterkasse nicht mehr möglich.

9. Einlass

Der Einlass ist ca. 30 Minuten vor Aufführungsbeginn. Zuschauer, die nach Beginn der Aufführung kommen, haben keinen Anspruch auf Einlass. Es kann in diesem Fall nur bei einer Veranstaltungspause oder in einem künstlerisch geeigneten Moment Einlass gewährt werden. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

10. Weitergabe von Eintrittskarten

Der öffentliche und gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist unzulässig. Dies gilt nicht für Vertragspartner der Schlossfestspiele Zwingenberg, deren Geschäftsbetrieb den Verkauf von Eintrittskarten umfasst.

11. Bild- und/oder Tonaufzeichnungen

Das Herstellen von Bild- und/oder Tonaufzeichnungen, insbesondere Film-, Videoaufnahmen oder Fotografieren bei den Veranstaltungen ist grundsätzlich untersagt bzw. bedürfen einer besonderen Genehmigung durch die Schlossfestspiele Zwingenberg.

Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen gemacht werden, erklärt sich der Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass er evtl. in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.

12. Witterungsbedingte Verlegung oder Abbruch der Veranstaltung

Die Veranstaltungen im Schloss Zwingenberg sind Open-Air-Veranstaltungen.

Gerade die besondere Atmosphäre innerhalb der Schlosskulisse wird von den Besuchern von Nah und Fern geschätzt, der bei weitem überwiegende Anteil der Besucher ist gerne gewillt, ein gewisses Wetterrisiko mitzutragen.

Die Schlossfestspiele Zwingenberg sind daher bemüht, die Vorstellung auch bei zweifelhafter Witterung im Schlosshof abzuhalten. Wir weisen darauf hin, dass ggf. auch bei Regen gespielt wird, wobei es auch zur Verzögerung des Beginns oder zu Unterbrechungen kommen kann. Daher empfehlen wir unseren Besuchern, warmer und regensicherer Kleidung den Vorzug zu geben.

Die Festspielleitung behält sich vor, bei schlechter Witterung – vor Aufführungsbeginn – die Veranstaltung  in die Ausweichspielstätte (Stadthalle Eberbach) zu verlegen. Entscheidend für die Verlegung sind die technischen Rahmenbedingungen der betreffenden Produktion.

Die Verlegung des Veranstaltungsortes berechtigt nicht zu Rückgabe oder Umtausch gekaufter Karten. Allerdings kann im Fall der Spielortverlegung für die Plätze in den Reihen 38 bis 41 kein Sitzplatz garantiert werden, daher ist – nur im Fall der Spielortverlegung und nur für die Reihen 38-41 - unter Vorlage der unversehrten Originalkarte und des Zahlungsbelegs eine Rückerstattung des Kartenpreises ohne Gebühren bis 8 Werktage nach der Vorstellung in der Geschäftsstelle möglich.

Muss die Festspielleitung eine begonnene Aufführung abbrechen, besteht – wie bei Freilichtaufführungen üblich – kein Ersatzanspruch.

13. Absage einer Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt

Erfolgt die Absage einer Veranstaltung/Vorstellung in Folge höherer Gewalt, z.B. aufgrund einer behördlichen Anordnung zur Eindämmung des Corona-Virus oder einer akuten Bedrohung, so haben die Besucher Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Kartenwertes oder Ausstellung eines gleichwertigen Gutscheins. Für darüberhinausgehende Schäden, z.B. Kosten für eine bereits gebuchte Anreise oder Übernachtung, haften die Schlossfestspiele Zwingenberg nicht.

Nach Möglichkeit wird ein Ersatztermin für die abgesagte Vorstellung angeboten, die bereits erworbenen Karten behalten dann ihre Gültigkeit.

Kann kein Ersatztermin geboten werden oder kann der Ersatztermin nicht wahrgenommen werden, so haben die Besucher die Möglichkeit, gegen Rückgabe der Originalkarten der abgesagten Vorstellung innerhalb der bekanntgegebenen Frist, den Kartenpreis erstattet zu bekommen oder einen gleichwertigen Gutschein zu erhalten.

Die Bearbeitungsgebühr wird nicht erstattet, da die Leistung hierfür bereits erbracht wurde.

14. Hausrecht

Während der Vorstellung darf nicht geraucht oder ein Regenschirm aufgespannt werden.

Mobiltelefone und andere akustische Signalgeber müssen vor der Veranstaltung stumm- oder ausgeschaltet werden.

Es ist nicht zulässig einen anderen als den auf der Karte angegebenen Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag nacherhoben oder der Besucher aus der Vorstellung verwiesen werden.

Die aufgrund geltender Abstands- und Hygieneregeln gesperrten Plätze sind zu respektieren. Diese Sperrung kann nur in besonderen Fällen vom Veranstalter aufgehoben werden.

Sperrige oder gefährliche Gegenstände (Kinderwagen, Rollatoren etc.) dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgeführt werden. Diese Gegenstände müssen ggf. am Eingang zur Spielstätte abgestellt werden. Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust dieser Gegenstände.

Den Anweisungen des Hauspersonals ist Folge zu leisten, dies gilt besonders bei Gefahrsituationen. Die für Besucher geltenden Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.

Tiere sind in den Spielstätten aus sicherheitstechnischen Gründen nicht zugelassen.

Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn berechtigter Anlass zu der Annahme besteht, dass in erheblicher Weise bzw. wiederholt gegen diese AGB verstoßen wird und/oder wenn Anlass zu der Befürchtung besteht, dass der Betroffene den Vorstellungsablauf oder den allgemeinen Geschäftsbetrieb stören oder andere Besucher belästigen wird.

Personen, die den Kartenverkauf behindern, insbesondere versuchen, Karten privat auf dem Gelände der Festspiele anzubieten oder weiterzuverkaufen, können vom Festspielgelände verwiesen werden.

15. Haftung

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche („Schadensersatz“) gegen die Schlossfestspiele Zwingenberg sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, die Schlossfestspiele Zwingenberg, ihre Vertreter oder Erfüllungsgehilfen hätten vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

16. CoViD-19-Präventionskonzept und Sicherheitsregeln

Auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt NOK haben die Schlossfestspiele Zwingenberg ein umfangreiches Hygiene- und Präventionskonzept für die Veranstaltungen der Schlossfestspiele Zwingenberg entwickelt und genehmigen lassen.

Die in diesem Rahmen festgelegten Sicherheitsvorschriften regeln die Maßnahmen, die zur Eindämmung der CoViD-19-Pandemie seitens der Veranstalter ergriffen werden, und das Verhalten während des Besuches der Veranstaltungen. Sie sind einzusehen auf der Homepage der Schlossfestspiele und in

Kurzform auf Hinweisschildern am Veranstaltungsort. Sie werden jeweils den aktuellen Corona-Verordnungen angepasst.

Die Regeln sind von den Besuchern verpflichtend einzuhalten und erfordern bei deren Umsetzung ein entsprechend kooperatives und eigenverantwortliches Handeln.

Bei einem Verstoß gegen die genannten Sicherheitsregeln bzw. bei Auftreten der Symptome (Fieber, Husten, Kurzatmigkeit) behalten sich die Schlossfestspiele Zwingenberg das Recht vor, die Teilnahme an Veranstaltungen zu verweigern bzw. eine Aufforderung zum Verlassen auszusprechen, ohne dass der Kartenwert zurückerstattet werden muss.

Ein Besuch der Veranstaltungen der Schlossfestspiele Zwingenberg und der Aufenthalt in den entsprechenden Spielstätten und angrenzenden Flächen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Die Schlossfestspiele Zwingenberg übernehmen keine Haftung für Infekte irgendwelcher Art, Ansteckungskrankheiten und die eventuell daraus entstehenden Schäden.

Personalisierung (nur für den Fall, dass die aktuelle Corona-VO dies vorsieht):

Um im Verdachtsfall die Rückverfolgung einer Infektionskette so schnell wie möglich gewährleisten zu können, werden Karten personalisiert ausgegeben. Die Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung erhoben und verarbeitet. Bei Verdacht auf eine Infektion werden diese Daten an die Gesundheitsbehörde weitergegeben. Das heißt: der Zutritt zu den Veranstaltungen wird nur jenen Personen gewährt, die namentlich auf den Karten aufgeführt sind. Zu diesem Zweck werden bereits beim Kauf der Karten folgende Kontaktdaten erfasst:

Kartenkäufer: Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, Email

Besucher: Name, Vorname, Telefonnummer/Email

Ein Personalausweis (o.ä.) ist beim Einlass unaufgefordert vorzuweisen.

Die sitzplatzgenaue Zuteilung der Karten samt den gesetzlich notwendigen Leerplätzen ist ein wesentlicher Bestandteil des Präventivkonzeptes, weshalb ausnahmslos die auf den Karten ersichtlichen Sitzplätze eingenommen werden dürfen.

Die Daten werden nicht für andere Zwecke verwendet. Sie werden 4 Wochen nach der Vorstellung unter Beachtung der DSGVO gelöscht.

Testung - GGG, aktuelle Corona-VO

Zugang zur Veranstaltung erhalten nur Personen mit tagesaktuellem negativen Coronatest, bei nachgewiesener kompletter Impfung oder Genesung (<6Monate) kann auf den Test verzichtet werden. Dies gilt nur, wenn die aktuelle Corona-VO BW dies vorsieht bzw. vorschreibt.

17. Sonstiges

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Diese AGB sind in den Geschäfts- und Veranstaltungsräumen der Schlossfestspiele Zwingenberg einzusehen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden sie zugestellt.

Diese AGB treten am 01. Juni 2021 in Kraft. Gleichzeitig treten alle bisher geltenden AGB außer Kraft.

Zwingenberg, 31.12.2020