Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schlossfestspiele Zwingenberg am Neckar.
1. Vorbemerkung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtliche Beziehung zwischen den Besuchern der Schlossfestspiele und dem Veranstalter „Schlossfestspiele Zwingenberg am Neckar e.V.“. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte werden die ‚Allgemeinen Geschäftsbedingungen‘ anerkannt. Erfüllungsort ist 69439 Zwingenberg, Gerichtsstand für beide Partner ist 74821 Mosbach.
2. Spielplan, Programmänderungen
Der Spielplan mit den Anfangszeiten wird durch Aushang und Publikation der Zwingenberger Schlossfestspiele veröffentlicht. Angaben in der Presse haben keinen bindenden Charakter. Unwesentliche Programmänderungen oder Besetzungsänderungen sowie die Verlegung des Veranstaltungsortes berechtigen nicht zu Rückgabe oder Umtausch gekaufter Karten.
3. Eintrittspreise
Die Eintrittspreise, Ermäßigungen und Bearbeitungsgebühren sind durch Preisankündigungen (Programm und Homepage) für die jeweilige Spielzeit festgelegt und gelten mit der Bestellung als rechtsgültig vereinbart. Alle Eintrittspreise sind mehrwertsteuerfrei.
Bei der Schlosshofbuchung (print@home) können Ermäßigungen berücksichtigt werden. Ermäßigungen werden nicht nachträglich gewährt.
4. Kartenbestellungen, Zustellung
Kartenbestellungen können online, telefonisch, per Email oder an den Kartenverkaufsstellen erfolgen. Jede Kartenbestellung ist unmittelbar nach der Bestätigung verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der bestellten Eintrittskarten.
Die Online-Bestellung erfolgt über die Schlosshofbuchung mit direkter Platzwahl und print@home, nach vorheriger Registrierung mit einer gültigen Email-Adresse. Die Bezahlung ist möglich mittels Paypal, Kreditkarte oder Debit-Karte (mit Zusatzfunktion DebitMastercard bzw. VISA-DebitCard).
Sie werden an das Ticketsystem weitergeleitet, wo Sie sich nach Registrierung anmelden. Hier können Plätze nun direkt ausgewählt und nach Bezahlung selbst ausgedruckt werden. Ermäßigungen sind im Online-Bestellverfahren grundsätzlich möglich (Ausnahme Schwerbehinderte mit Begleitpersonen gem. Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis. Die Buchung muss über die Geschäftsstelle getätigt werden). Karten, die online per Schlosshofbuchung gekauft wurden, sind von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen.
Aus technischen und Sicherheitsgründen ist die Anzahl der Möglichkeiten für Rollstuhlfahrerplätze begrenzt. Die Anmeldung von Rollstuhlfahrerplätzen muss bei der Kartenbestellung erfolgen und ist nur bei der Geschäftsstelle möglich. Ein Zutritt zum Tribünenbereich ist – auch mit Sitzplatzkarten – Rollstuhlfahrern nicht möglich.
Die Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Veranstalters. Nach Eingang der Zahlung werden die Karten direkt an die angegebene Adresse versendet, und zwar bei telefonischer / eMail-Bestellung per Post und bei der Schlosshofbuchung als PDF-Dokument automatisch an die angegebene Email-Adresse.
Bei kurzfristigen Bestellungen werden die Karten an der Theaterkasse vor dem Schloss hinterlegt. Reservierte Karten für die Theaterkasse sollten bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abgeholt sein – noch nicht bezahlte Reservierungen verfallen zu diesem Zeitpunkt.
Die Schlosshofbuchung ist bis 2 Stunden vor Vorstellungsbeginn möglich. Der Veranstalter übernimmt hier für mögliche Überschneidungen (Doppelbelegung mit an der Theaterkasse gekauften Karten) keine Haftung.
5. Zahlungsbedingungen und Fristen
Telefonische oder schriftliche Kartenbestellungen können per SEPA-Lastschrift oder über Vorkasse bezahlt werden.
Bei Gruppenbestellungen ab 20 Personen kann die Bezahlung nach Rechnungsstellung erfolgen. Rechnungen sind sofort und ohne jeden Abzug fällig.
6. Ermäßigungen
Die Schlossfestspiele Zwingenberg gewähren folgende Ermäßigungen:
Kinder bis zum 16. LJ: 50%
Schüler*innen, Studierende, Auszubildende bis zum 25. LJ: 20%
Menschen mit Behinderung (ab GdB 70)*: 20%
Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung (nur mit Merkzeichen B auf dem Behindertenausweis, nur 1 Begleitperson): Frei
Gruppen ab 20 Personen: 10%
Schulklassen auf Anfrage
- Beim Kinderprogramm greifen nur Gruppenermäßigungen.
- Ermäßigungen sind nicht kombinierbar, pro Eintrittskarte kann nur eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden.
- Nach dem Erwerb der Eintrittskarten wird keine nachträgliche Ermäßigung gewährt. Ermäßigte Karten sind nicht übertragbar.
Die Erfüllung der Voraussetzungen für die Ermäßigung ist beim Kauf, spätestens aber am Tag der Vorstellung am Einlass nachzuweisen (z.B. amtlicher Berechtigungsausweis). Ohne Ermäßigungsnachweis berechtigen die Karten nicht zum Einlass, aber an der Theaterkasse ist gegen den entsprechenden Aufpreis ein Upgrade möglich.
7. Rückgabe, Umtausch, Kartenverlust
Beim Verkauf von Eintrittskarten für eine Konzert-, Opern-, Musical-, Theater-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltung liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des §312b Abs. 3 Nr. 6 BGB vor. Eine Rücknahme übersandter / verkaufter Karten ist daher grundsätzlich nicht möglich.
Rückgabe aus Gruppenreservierungen sind nur bis sechs Wochen vor dem Vorstellungstermin und geschlossen möglich. Wird durch die Rückgabe von Eintrittskarten die für eine Ermäßigung erforderliche Mindestabnahme unterschritten, entfällt die Ermäßigung.
Ein Umtausch ist nur bis 14 Tage vor der Veranstaltung gegen gleichwertige Karten einer Veranstaltungsart der aktuellen Spielzeit und gegen eine Bearbeitungsgebühr von 6,- € möglich und erfolgt nur gegen Vorlage der gekauften Eintrittskarten. Ein Umtausch von Karten, die per Schlosshofbuchung gekauft wurden, ist ausgeschlossen.
Ersatzkarten für verlorene Eintrittskarten können nur ausgestellt werden, wenn Tag, Reihe und Platznummer nachgewiesen werden können.
Hierfür wird eine Gebühr in Höhe der Bearbeitungsgebühr erhoben.
Auch bei Ausstellung von Ersatzkarten behalten die Original-Eintrittskarten ihre Gültigkeit und bei Vorlage den vorrangigen Platzanspruch.
Für Karten von Vorstellungen mit freier Platzwahl kann kein Ersatz ausgestellt werden.
Für verfallene Karten (nicht besuchte Vorstellungen) kann kein Ersatz gewährt werden.
Ergänzend verweisen wir ausdrücklich auf den Abs. 14, der die Verlegung oder Absage einer Veranstaltung regelt.
Hinweis: Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über den externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu erreichen.
8. Gutscheine
Bei (Geschenk-)Gutscheinen ist eine Bargeld-Rückerstattung nicht möglich.
9. Beanstandungen, Reklamationen
Der Kunde ist verpflichtet, die Tickets unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben auf den Tickets (Name, Datum und Uhrzeit der Veranstaltung, Ticketpreis etc.) zu überprüfen. Reklamationen sind gegenüber der verkaufenden Stelle unverzüglich möglichst schriftlich (Email, Brief, Fax) zu erklären.
Postversand/Kartenvorverkauf: Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Zustellung der Eintrittskarten müssen unverzüglich, spätestens fünf Werktage nach Zustellung schriftlich oder telefonisch angezeigt sein. Bei nicht rechtzeitiger Reklamation gilt die Sendung als angenommen.
Theaterkasse/Abendkasse: Die Festspielbesucher werden gebeten, die erhaltenen Karten sowie das Rückgeld sofort zu prüfen. Reklamationen sind nach dem Verlassen der Theaterkasse nicht mehr möglich.
10. Besondere Bedingungen für die Nutzung des print@home-Systems (Schlosshofbuchung)
Bei diesem Verfahren (im Rahmen der Schlosshofbuchung) druckt sich der Kunde sein online gekauftes Ticket sofort nach Zahlung und anschließender Freischaltung über seinen Internetzugang an seinem PC aus. Die Eindeutigkeit des Tickets ist hierbei durch einen aufgedruckten Code gegeben. Der mehrfache Besuch einer Veranstaltung durch vervielfältigte Tickets ist somit nicht möglich.
Der Kunde ist verpflichtet, das Ticket vor der Vervielfältigung durch Dritte geschützt aufzubewahren. Bei Verlust und/oder Missbrauch des Tickets besteht kein Anspruch des Kunden auf Besuch der Veranstaltung oder Erstattung von Ticketentgelt.
Der Weiterverkauf von Tickets, die im Rahmen der Schlosshofbuchung (print@home) gekauft wurden, ist verboten. Bei Zuwiderhandeln verlieren der Ticketkäufer bzw. der Ticketinhaber das Recht zum Veranstaltungsbesuch ohne Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder der vorbezeichneten Ticketgebühren.
Wer Tickets unerlaubt vervielfältigt und/oder in Umlauf bringt, kann vom Veranstalter für etwaige Folgeschäden haftbar gemacht werden. Zudem erfolgt in jedem Fall eine strafrechtliche Verfolgung (Leistungserschleichung, Betrug, Urkundenfälschung).
11. Einlass
Der Einlass ist ca. 30 Minuten vor Aufführungsbeginn. Zuschauer, die nach Beginn der Aufführung kommen, haben keinen Anspruch auf Einlass. Es kann in diesem Fall nur bei einer Veranstaltungspause oder in einem künstlerisch geeigneten Moment Einlass gewährt werden. Bei Einlass nach Aufführungsbeginn können Alternativplätze zugewiesen werden. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
12. Weitergabe von Eintrittskarten
Der öffentliche und gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist unzulässig. Dies gilt nicht für Vertragspartner der Schlossfestspiele Zwingenberg, deren Geschäftsbetrieb den Verkauf von Eintrittskarten umfasst.
13. Bild- und/oder Tonaufzeichnungen
Das Herstellen von Bild- und/oder Tonaufzeichnungen, insbesondere Film-, Videoaufnahmen oder Fotografieren bei den Veranstaltungen ist grundsätzlich untersagt bzw. bedarf einer besonderen Genehmigung durch die Schlossfestspiele Zwingenberg.
Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen gemacht werden, erklärt sich der Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass er evtl. in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.
14. Witterungsbedingte Verlegung oder Abbruch der Veranstaltung / Verlegung oder Absage aufgrund höherer Gewalt
Die Veranstaltungen auf Schloss Zwingenberg sind Open-Air-Veranstaltungen.
Gerade die besondere Atmosphäre innerhalb der Schlosskulisse wird von den Besuchern von Nah und Fern geschätzt, der bei weitem überwiegende Anteil der Besucher ist gerne gewillt, ein gewisses Wetterrisiko mitzutragen.
Die Schlossfestspiele Zwingenberg sind daher bemüht, die Vorstellung auch bei ungünstiger Witterung im Schlosshof abzuhalten. Wir weisen darauf hin, dass ggf. auch bei Regen gespielt wird, wobei es auch zur Verzögerung des Beginns oder zu Unterbrechungen kommen kann. Daher empfehlen wir unseren Besuchern warme und regensichere Kleidung.
Muss die Festspielleitung eine begonnene Aufführung abbrechen, besteht – wie bei Freilichtaufführungen üblich – kein Ersatzanspruch.
Die Festspielleitung behält sich vor, bei schlechter Witterung – vor Aufführungsbeginn – die Veranstaltung in die Ausweichspielstätte (Stadthalle Eberbach) zu verlegen. Entscheidend für die Verlegung sind die technischen Rahmenbedingungen der betreffenden Produktion.
Die Verlegung des Veranstaltungsortes berechtigt nicht zu Rückgabe oder Umtausch gekaufter Karten. Allerdings kann im Fall der Spielortverlegung für die Plätze in den Reihen 38 bis 41 kein Sitzplatz garantiert werden, daher ist – nur im Fall der Spielortverlegung und nur für die Reihen 38-41 - unter Vorlage der unversehrten Originalkarte und des Zahlungsbelegs eine Rückerstattung des Kartenpreises ohne Gebühren bis 8 Werktage nach der Vorstellung in der Geschäftsstelle möglich.
Die Festspielleitung behält sich vor, bei sehr schlechter Witterung (z.B. mit Gefährdungspotential/Unwetterwarnung) oder höherer Gewalt (z.B. aufgrund einer behördlichen Anordnung oder einer akuten Bedrohung) die Veranstaltung auf einen Ausweichtermin zu verlegen; entscheidend für eine Terminverlegung sind die terminlichen und technischen Rahmenbedingungen der betreffenden Produktion. Die Terminverlegung berechtigt nicht zur Rückgabe oder Umtausch gekaufter Karten. Kann der Ersatztermin nicht wahrgenommen werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises.
Kann kein Ersatztermin angeboten werden, so haben die Besucher die Möglichkeit, gegen Rückgabe der Originalkarten der abgesagten Vorstellung innerhalb der bekanntgegebenen Frist, den Kartenpreis erstattet zu bekommen oder einen gleichwertigen Gutschein zu erhalten. Die Bearbeitungsgebühr wird nicht erstattet, da die Leistung hierfür bereits erbracht wurde.
Für darüber hinausgehende Schäden, z.B. Kosten für eine bereits gebuchte Anreise oder Übernachtung, haften die Schlossfestspiele Zwingenberg nicht.
15. Hausrecht
Während der Veranstaltung darf nicht geraucht oder ein Regenschirm aufgespannt werden.
Mobiltelefone und andere akustische Signalgeber müssen vor der Veranstaltung stumm- oder ausgeschaltet werden.
Es ist nicht zulässig einen anderen als den auf der Karte angegebenen Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Differenzbetrag nacherhoben oder der Besucher aus der Vorstellung verwiesen werden.
Sperrige oder gefährliche Gegenstände (Kinderwagen, Rollatoren etc.) dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgeführt werden. Diese Gegenstände müssen ggf. am Eingang zur Spielstätte abgestellt werden. Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust dieser Gegenstände.
Den Anweisungen des Hauspersonals ist Folge zu leisten, dies gilt besonders bei Gefahrsituationen.
Tiere sind in den Spielstätten aus sicherheitstechnischen Gründen nicht zugelassen.
Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn berechtigter Anlass zu der Annahme besteht, dass in erheblicher Weise bzw. wiederholt gegen diese AGB verstoßen wird und/oder wenn Anlass zu der Befürchtung besteht, dass der Betroffene den Veranstaltungsablauf oder den allgemeinen Geschäftsbetrieb stören oder andere Besucher belästigen wird.
Personen, die den Kartenverkauf behindern, insbesondere versuchen, Karten privat auf dem Gelände der Festspiele anzubieten oder weiterzuverkaufen, können vom Festspielgelände verwiesen werden.
16. Haftung
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche („Schadensersatz“) gegen die Schlossfestspiele Zwingenberg sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, die Schlossfestspiele Zwingenberg, ihre Vertreter oder Erfüllungsgehilfen hätten vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
17. Sonstiges
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Diese AGB sind in den Geschäfts- und Veranstaltungsräumen der Schlossfestspiele Zwingenberg einzusehen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden sie zugestellt.
Diese AGB treten am 01. Dezember 2024 in Kraft. Gleichzeitig treten alle bisher geltenden AGB außer Kraft.
Zwingenberg am Neckar, 01.12.2024